Informationen EU-Importe
1. Allgemeines:
Sparen Sie am Preis! Nicht am Auto und nicht am Service - das ist unser Motto!
In den Medien ist immer öfter von "preisgünstigen EU-Neuwagen" die Rede. Hier stellt sich die Frage, wie dies zustande kommt und ob man einen Kauf abseits "traditioneller" Wege riskieren kann und was dabei insbesondere zu beachten ist.
EU-Neuwagen und andere Angebote unter Listenpreis
Die Automobilhersteller bieten Ihre Fahrzeuge in den verschiedenen europäischen Ländern zu unterschiedlichen Preisen an. Das liegt zum Teil an der unterschiedlichen Gesetzgebung, (z.B. Luxussteuer) zum Teil auch an den Marktgegebenheiten und der Kaufkraft des Landes. Dabei können die Preise für dieselben Modelle ohne weiteres um 15%-30% differieren.
Es sind keine Sparversionen von schlechter Qualität, sondern oft sogar besser ausgestattete Fahrzeuge als vom deutschen Markt.
Auch ohne Importe bietet der Markt immer wieder Angebote deutlich unter dem offiziellen Listenpreis der Hersteller, zum Beispiel aufgrund von Rabatten für Großabnehmer. Auch solche Fahrzeuge können wir Ihnen liefern.
Alle von uns vermittelten Fahrzeuge haben die gesetzliche Herstellergewährleistung ! Gewährleistungsarbeiten können also in ganz Europa bei den jeweiligen Vertragswerkstätten ausgeführt werden. Sie erhalten ein vom Vertragshändler abgestempeltes Service-Heft. Zusätzlich bieten wir eine Anschlussgarantie an, somit ist eine Garantieverlängerung um weitere 2 Jahre möglich.
Was den Touristen gelegen kommt, macht den Exporteuren das Leben schwer. Sind Waren und Dienstleistungen in einem bestimmten EU-Land für uns günstig, muss sich ein deutscher Produzent, der dorthin etwas liefern möchte, sich der örtlichen Marktsituation anpassen.
Beeinflusst wird das jeweilige nationale Preisgefüge durch:
- unterschiedlich hohe Produktionskosten
- "Wert" der jeweiligen nationalen Währung im Vergleich mit anderen EU-Ländern
- höhere Mehrwertsteuersätze, zum Teil verbunden mit erheblichen zusätzlichen Zulassungs- oder Luxussteuern
Damit in diesen Hochsteuerländern ein Vertrieb von neuen Kraftfahrzeugen stattfinden kann, muss durch die verschiedenen Anbieter ein marktgerechtes Preisgefüge zustande gebracht werden. Das heißt, dass zumindest die Nettopreise, ohne alle anfallenden Steuern, wesentlich niedriger festgelegt werden müssen.
Verlässt nun das noch nicht zugelassene Kraftfahrzeug dieses EU-Land wieder, dann fallen die bereits erwähnten Abgaben nicht an, so dass nur noch der Nettopreis übrig bleibt. Bei der Zulassung in Deutschland wird dann, nur noch die im Ländervergleich niedrige 16%ige Mehrwertsteuer erhoben.
Wer diese Preisunterschiede, die bis zu 30% betragen können, ausnützen will, hat die Möglichkeit des Erwerbs insbesondere
* durch Einschaltung eines freien Importeurs in Deutschland (Re-Import)
2. Freie Importeure
Bei Auswahl eines Importeurs ist darauf zu achten, ob dieser als Vermittler oder Verkäufer im eigenen Namen auftritt. Nach EU-Recht darf ein deutscher Importeur den Verkauf eines reimportierten Kraftfahrzeuges nur vermitteln, was zur Folge hat, dass der Kaufvertrag mit dem ausländischen Vertragshändler abgeschlossen wird, an den der Hersteller geliefert hatte. Es kommt dann das ausländische Recht zur Anwendung, das in manchen Ländern die Wandlung oder Minderung, nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen innerhalb der Garantiezeit, nicht kennt.
In manchen Fällen ist es möglich, dass reimportierte Fahrzeug im eigenen Namen zu verkaufen. Für den Käufer hat es den Vorteil, dass dann das deutsche Vertragsrecht gilt und das Kraftfahrzeug zurückgegeben oder Minderung des Kaufpreises durchgesetzt werden kann, wenn mehrmals erfolglos wegen des gleichen Mangels nachgebessert wurde.
3. Vertragsgestaltung
Preis, Liefertermin und Ausstattungsdetails sollten auf jeden Fall schriftlich fixiert werden. Im Kaufvertrag ist ferner festzuhalten, dass für das Fahrzeug ein deutscher Kfz-Brief mitgeliefert wird. Des weiteren sollte schriftlich bestätigt werden, dass Überführungs- und Bereitstellungskosten im Kaufpreis enthalten sind.
Vereinbaren Sie im Vertrag, dass erst bei der Übergabe des Kraftfahrzeuges der gesamte Kaufpreis zu zahlen ist. Die Forderung einer Anzahlung ist beim Neuwagenkauf unüblich und gilt als ausgesprochen risikoreich. Lassen Sie sich bei Übergabe den Produktions- bzw. Transporttermin bestätigen. Wird das Kraftfahrzeug als "Lagerfahrzeug" angeboten, kann die Produktion bis zu mehreren Jahren zurückliegen. Nach deutschem Recht handelt es sich dann nicht mehr um einen Neuwagen.
4. Fahrzeugübergabe
Bei Übergabe des Kraftfahrzeuges gegen Barzahlung oder bankbestätigtem Scheck ist der deutsche Kraftfahrzeugbrief vom Verkäufer auszuhändigen. Eine exakte Übergabedurchsicht des Fahrzeuges ist sinnvoll.
Entscheidend ist jedoch, dass Ihnen die Garantieunterlagen mit der Unterschrift und dem Stempel des ausländischen Vertragshändlers, mit dortigem Auslieferungsdatum, ausgehändigt wird. Meist werden die Garantiepapiere bis zum Nachweis der Zulassung beim ausländischen Vertragshändler zurückbehalten. Hier wäre eine schriftliche Vereinbarung mit dem Händler, wonach das Kraftfahrzeug zurückgegeben werden kann, wenn der Garantieschein nicht bis zu einem bestimmten Datum vorliegt, sinnvoll.
5. Garantie
Die Garantieunterlagen (Garantieschein und Serviceheft, sofern darin ein Vermerk für die Übergabeinspektion beinhaltet ist) müssen vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt, unterschrieben und das Übergabedatum eingetragen sein. Die Garantiezeit von mindestens zwei Jahren beginnt mit dem Tag der Auslieferung (Herkunftsland) bzw. mit dem Tag der nachgewiesenen Zulassung in Deutschland. Die Garantieleistungen sind zwar je nach Hersteller verschieden, innerhalb der europäischen Gemeinschaft jedoch identisch.
Nach gültigem EU-Recht sind laut der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, die Garantieleistungen auch an Kraftfahrzeugen, die in einem anderen EU-Land eingekauft wurden, zu erbringen.
